Hygieneprotokoll in Geflügelfarmen: Duschen ist der Standard
Um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern, wird eine gute Hygiene in der Geflügelhaltung immer wichtiger. Ein gutes Hygieneprotokoll stellt sicher, dass die Vogelgrippe (AI) – aber auch andere Krankheitserreger wie Salmonellen, ILT und Coryzo – ferngehalten werden können.
Da der Mensch-Tier-Kontakt eines der größten Risiken für die Einschleppung von Krankheitserregern darstellt, ist seit dem 1. Juli 2019 jeder Geflügelhalter, der im Besitz des IKB-Kip- oder IKB-Ei-Zertifikats ist, verpflichtet, eine Dusche auf dem Betriebsgelände zu haben. Seitdem ist ‚sauber kommen und sauber gehen‘ der Standard in den IKB-Betrieben. Obwohl es wünschenswert ist, eine Dusche für die Besucher des Betriebs zu haben, ist dies erst ab dem 1. Juli 2028 gesetzlich vorgeschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Geflügelhalter selbst entscheiden, welche Betriebsbesucher duschen.
UMKLEIDEPROTOKOLL
Wenn ein Betriebsbesucher nicht duscht, muss er sich strikt an das Umkleideprotokoll halten. Hierfür müssen geeignete Umkleidemöglichkeiten vorhanden sein. In dem Umkleideraum gibt es ein Reinigungsbecken mit heißem Wasser, Seife und Desinfektionsmittel sowie eine physische Barriere (in Form einer Bank oder eines Regals) zwischen dem ‚schmutzigen‘ und dem ‚sauberen‘ Bereich.
Im ‚schmutzigen‘ Bereich zieht der Besucher sein eigenes Schuhwerk und seine (Ober-)Kleidung aus, danach tritt er über die Barriere und zieht im ‚sauberen‘ Bereich betriebseigene Kleidung und betriebseigene Schuhe an. Eine Alternative zu betriebseigener Arbeitskleidung und -stiefeln sind Überschuhe und Einwegoveralls. Vor dem Betreten des Stallbereichs müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung wie Mundschutz, Haarnetz und Einweghandschuhen ist ebenfalls vorgeschrieben.
DUSCHEN IST DER STANDARD
Das Ein- und Ausduschen ist jedoch absolut vorzuziehen, statt nur die Kleidung zu wechseln und sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Ab dem 1. Juli 2028 ist jeder Besucher verpflichtet, beim Eintreffen und beim Verlassen des Betriebs mindestens 5 Minuten zu duschen und sowohl Körper als auch Haare mit Seife zu waschen. Außerdem ist ab diesem Zeitpunkt – zur weiteren Optimierung des Hygieneprotokolls – eine so genannte Durchgangsdusche auf dem Betriebsgelände vorgeschrieben. Der Besucher betritt diese Duschanlage auf der einen Seite und verlässt sie auf der anderen Seite, wodurch eine noch deutlichere Trennung zwischen dem ‚schmutzigen‘ und dem ‚sauberen‘ Bereich entsteht. Im sauberen Bereich werden betriebseigene Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe angezogen. Vor dem Betreten des Stallbereichs sollten die Hände desinfiziert werden.
weitere Informationen
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