Hygienemaßnahmen zur Verringerung des Risikos der Vogelgrippe
Die Vogelgrippe ist und bleibt eine ständige Bedrohung für den landwirtschaftlichen Sektor in den Niederlanden. Das Virus kann durch direkten Kontakt zwischen Vögeln, durch kontaminierte Materialien und über die Luft verbreitet werden. Ein hoher Hygienestatus in Ihrer Geflügelfarm ist daher sehr wichtig.
Infizierte Vögel – auch Geflügel – verbreiten das Virus über die Atemwege, Augenflüssigkeit und Kot. Das Virus kann auch über die Luft übertragen werden, und zwar durch Staub aus infizierten Ställen. Darüber hinaus kann sich das Virus über Materialien wie Futtermittel, Kisten, Transportmittel und auch über Kleidung und Schuhe verbreiten. Daher ist es wichtig, dass Geflügelhalter sich der Hygiene bewusst. Ein gutes Hygienemanagement hängt von der richtigen Einstellung dazu ab.
EIN SAUBERER UND AUFGERÄUMTER BETRIEB
Hygienemanagement beginnt mit einem sauberen und aufgeräumten Betrieb. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass alle Materialien einen festen Platz haben und kein Durcheinander herrscht. Halten Sie Betriebsbereiche wie Kantine, Zentralgang und Hygieneschleuse sauber. Sorgen Sie auch dafür, dass der Hof rund um die Ställe immer aufgeräumt ist. Halten Sie das Gras rund um die Ställe kurz, damit Schädlinge weniger Chancen haben, und sorgen Sie für eine angemessene Schädlingsvorbeugung und – falls erforderlich – für eine angemessene Schädlingsbekämpfung.
BETRETEN DES BETRIEBSGELÄNDES NUR MIT GENEHMIGUNG
Besucher sollten ihr Auto auf einem Parkplatz außerhalb des Betriebsgeländes abstellen können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Besucher das Betriebsgelände nur mit Ihrer Erlaubnis betreten dürfen. Außerdem dürfen sie keine ‚eigenen‘ Materialien und Werkzeuge in den Stall mitnehmen, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis dazu gegeben und die Materialien sind vorher gründlich gereinigt und desinfiziert worden.
ZUGANG NUR ÜBER DIE HYGIENESCHLEUSE
Alle Personen, die den Stall betreten - also nicht nur Besucher, sondern auch Sie und Ihre Mitarbeiter - dürfen nur über eine Hygieneschleuse in den Stall gelangen. Stellen Sie sicher, dass diese Hygieneschleuse richtig und effizient eingerichtet ist. Vorzugsweise sollte dort geduscht werden; ab dem 1. Juli 2028 ist das Duschen Pflicht. Bis dahin reicht es aus, die Hände und Stiefel zu reinigen und zu desinfizieren und es müssen betriebseigene Arbeitskleidung sowie betriebseigene Arbeitsstiefel getragen werden. Eine strikte Trennung zwischen dem ‚schmutzigen‘ Bereich – in dem der Besucher seine eigene Kleidung und sein eigenes Schuhwerk zurücklässt – und dem ‚sauberen‘ Bereich, in dem Arbeitskleidung und Arbeitsstiefel sowie der obligatorische Mundschutz, Haarnetze und Einweghandschuhe zur Verfügung stehen, ist unbedingt erforderlich. Halten Sie sich in Bezug auf Kleidung und Stiefel an die folgende Regel: ‚Innenbereich ist Innenbereich und Außenbereich ist Außenbereich‘. Auch beim Verlassen des Stalls ziehen sich die betreffenden Personen um und duschen am besten noch einmal.
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